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  • Neue EEG Vergütungstabelle: Mit pv@now alles im Griff!

    Für ab dem 01.02.2024  neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen werden die EEG-Vergütungssätze reduziert.

    Die resultierende Vergütung setzt sich zusammen aus "Anzulegender Wert", "Vermarktungspauschale" und ggf. "Zuschlag bei Volleinspeisung". Zum 01.02.2024 werden "Anzulegender Wert" und "Zuschlag bei Volleinspeisung" jeweils um 1,0 % reduziert.
           
    Die restlichen Vorschriften zur Berechnung der Vergütung nach EEG bleiben unverändert. Es gibt z.B. nach wie vor die Leistungsklassen (0 bis 10 kWp, 10 bis 40 kWp uns so weiter), sowie die Unterscheidung zwischen Direktverbrauch (ohne Zuschlag) und Volleinspeisung (mit Zuschlag).

    Ab 10 kWp braucht man zur Berechnung der Vergütung, da es sich um eine Mischvergütung handelt, mindestens einen Taschenrechner, siehe unten stehende Tabelle. In pv@now manager sind die neuen Vergütungssätzen schon seit langem angelegt und standen und stehen Ihnen zur Verfügung.

    Hier finden Sie die Übersicht der neuen Vergütungssätze

    Das Team der DGS Franken hilft Ihnen gerne wenn Sie Fragen zur EEG-Vergütung oder zu pv@now manager haben.