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  • Abstandsregeln für Photovoltaikanlagen zu Brandwänden

    Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich im Rahmen einer Anhörung Anfang 2022 mit den „Abstandsregeln für Photovoltaikanlagen zu Brandwänden“. Die DGS ist als Sachverständiger gebeten worden eine Stellungnahme abzugeben. Björn Hemmann vom DGS Landesverband Franken und Ralf Haselhuhn vom DGS Landesverband Berlin-Brandenburg werden die Stellungnahme ausarbeiten.

    Geregelt ist der Abstand von PV-Anlagen zu Brandwänden in den jeweiligen Landesbauordnungen. Die Recherchen im Vorfeld haben ergeben, dass an die Sache sehr unterschiedlich herangegangen wird. Teilweise müssen 1,25 m Abstand gehalten werden, teilweise genügen, unter gewissen Voraussetzungen, 0,5 m. Teilweise dürfen PV-Anlagen bis an die Brandwand heran gebaut werden.

    Die DGS wird die Anhörung in NRW nutzen um im Nachgang eine länderübergreifende, allgemeingültige Stellungnahme zum Thema abzugeben. Die Ergebnisse werden über die DGS News und die Zeitschrift Sonnenenergie veröffentlicht werden.

    Passend zum Thema findet am 28.01.2022 das Webinar „Brandschutz bei Photovoltaik-Anlagen“ statt. Buchung unter: www.solarakademie-franken.de/termine/WP11-2022-01-28