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    Wir freuen uns, dass die von uns gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei NÜMANN + SIEBERT (Karlsruhe/Berlin) entwickelten DGS-Musterverträge zur Umsetzung von PV-Projekten erfolgreich angewendet werden können: 82 Prozent unserer Kundinnen, welche in den letzten zwei Jahren Mieterstromverträge über uns bezogen haben, haben diese auch bereits einsetzen können. Am häufigsten wurde nach Angaben der Befragten der Vertrag PV-Mieterstrom/Fremdversorgung (42 Prozent) gefolgt von „PV-Strommix/Fremdversorgung“ (15 Prozent) und „PV-Miete/Selbstversorgung“ (10 Prozent) bezogen. Die Umsetzung erfolgte etwas häufiger in Bestandsgebäuden (55 Prozent) als im Neubau (45 Prozent), dabei waren es v.a. kleinere Objekte von 2-10 Wohneinheiten, bei denen die PV-Projekte erfolgreich umgesetzt wurden.

    Planen Sie die Umsetzung eines PV-Projekts? Im Jahr 2021 erfolgte Gesetzesänderungen sind mit einem gerade vorgenommenen Update in die aktuellen Vertragsmuster eingearbeitet worden. Für 2022 sind grundlegend neue Vertragsmuster und Anleitungen geplant. Weitere Informationen finden Sie hier: <link service pv-mieten-plus>www.dgs-franken.de/service/pv-mieten-plus/#c700

    Zwei passende Kombi-Webinare dazu bieten wir am 17.1. „Photovoltaik-Betreibermodelle für Gewerbe und Kommune“ & 19.01.2022 „Eigenstrom und Mieterstrom im Mehrfamilienhaus“ an.
    Einzeln oder mit 10% Kombi-Rabatt gemeinsam buchbar unter:

    www.solarakademie-franken.de/termine/WP64-2022-01-17 (17.01.2022)
    www.solarakademie-franken.de/termine/WP65-2022-01-19 (19.01.2022)