Die DGS Franken ergänzt ihre PV-Mieten-Plus-Vertragsmuster für Mieterstrom, PV-Wohnungsmiete und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung um ein Vertragspaket zur Einbindung von Ladepunkten für Elektromobilität in die Vermietung.
Die wachsende Verbreitung von Elektroautos steigert die Nachfrage nach Ladepunkten, also Wallboxen oder Ladesäulen, auch in vermieteten Objekten. Mieter haben nach § 554 BGB sogar einen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau einer eigenen Wallbox auf eigene Kosten. Sinnvoller als eine Investition des Mieters in eine Wallbox, die bei Auszug im äußersten Fall wieder abgebaut werden muss, ist aber eine Investition des Vermieters und die Integration der Ladepunkte oder sogar des Ladestroms in die Vermietung.
Die DGS Franken hat deshalb die Rechtsanwaltskanzlei NÜMANN + SIEBERT beauftragt, die vorhandenen und von den Anwälten bereits betreuten Muster für Lösungen zur Stromnutzung vor Ort um einen Mietvertrag für einen Ladepunkt zu ergänzen. Herausgekommen sind mehrere Versionen, nämlich die Stellplatzmiete mitsamt Wallbox oder die Miete einer Ladesäule oder Wallbox ergänzend zu einem bereits gemieteten Stellplatz, die Miete in Kombination mit der Stromversorgung bei reiner Weitergabe der Kosten als Betriebskostenumlage und mit Vereinbarung eines Strompreises. Mitgeliefert wird der Vollständigkeit halber auch ein einfacher Stellplatzmietvertrag (ohne Wallbox).
Sämtliche Kombinationen sind in einem Paket enthalten, das mit Anwendungshinweisen im Portal www.mieterstrom-info.de/mustervertraege/einzelvertraege bei der DGS Franken ab heute erhältlich ist.