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  • DGS Rechtstipp: PV-Wohnungsmiete statt Mieterstrom!

    In der DGS-Zeitschrift SONNENENERGIE für März-Mai 2026 erläutert Rechtsanwalt Peter Nümann, wie sich die Stromversorgung in einem Mietshaus in den Mietvertrag integrieren lässt. Dies kann vorteilhaft mit dem Modell der "PV-Wohnraummiete" geschehen.

    Um mit Strom aus einer PV-Anlage über eine Eigenversorgung hinaus auch Mieter und Mieterinnen im Mietshaus zu versorgen, muss dies mit den Mietparteien vertraglich vereinbart werden. Dies müssen jedoch nicht Stromlieferverträge sein, wie diese mit oder ohne Dienstleister häufig umgesetzt werden. Bei Stromlieferverträge ist zu beachten, dass diese nicht Bestandteil eines Vertrags über die Miete von Wohnräumen sein dürfen. Zudem wird die Vermietende zum Energielieferantin und unterliegt dem Energiewirtschaftsrecht. Das gilt im Grundsatz auch für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, auch wenn für diese weitgehende Ausnahmen von den Lieferantenpflichten geregelt sind.

    In den Musterverträgen der DGS Franken, die die Kanzlei Nümann+Siebert aus Karlsruhe unter dem Label "PV-Mieten Plus" formuliert hat, findet sich auch das Muster "PV-Wohnraummiete": Die PV-Wohnungsmiete sieht vor, dass die Vermieterin in die Selbsterzeugung von Strom im Gebäude investiert, ähnlich wie beim Einbau einer Zentralheizung, und die Investition in der Miete abbildet. Damit die Mietparteien den Strom aus den Gebäudestromanlagen nutzen können, muss die Vermieterin die Vollversorgung der Mietparteien übernehmen. Das aber tut sie nicht auf Basis eines separaten Stromliefervertrages, sondern – wie bei der Wärmeversorgung aus einer Zentralheizung – im Rahmen des Mietvertrages.

    Wir empfehlen: Im aktuellen DGS Rechtstipp zur PV-Wohnungsmiete (Link) finden Sie nähere Ausführungen zum Konzept, Hinweise zur wirtschaftlichen Kalkulation und zur notwendigen Messtechnik. Das Vertragsmuster PV-Wohnungsmiete können Sie hier für 90 EUR zzgl. USt. bei DGS Franken bestellen: www.dgs-franken.de/bestellungen

    Übrigens, die hier genannte Ausgabe der SONNENENERGIE wird am 2. März am Kiosk und bei den DGS-Mitgliedern sein. Unbedingt besorgen oder am besten gleich DGS-Mitglied werden!