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  • Neues DGS-Vertragsmuster zur „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“

    Die DGS-Franken hat „PV-Mieten-Plus“ mit „PV-Gebäudestrom“ pünktlich zum Inkrafttreten des Solarpaket 1 am 16.Mai ergänzt.
    Der Abschluss eines "Gebäudestromnutzungsvertrag" ist EEG-rechtliche Voraussetzung zur Durchführung der neuen "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" (gGV).

    Die „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ im Sinne des neuen § 42b EnWG ermöglicht die Versorgung von Letztverbrauchern im selben Gebäude ohne Übernahme der Vollversorgung mit zugekauftem Netzstrom. Die Teilnehmer beziehen also weiterhin bei ihrem jeweiligen Stromversorger Netzstrom. Die Messtechnik zur separaten Messung von PV- und Netzstrom müssen Messtellenbetreiber und Netzbetreiber zur Verfügung stellen.

    „Smartmeter und virtueller Summenzähler machen es heutzutage möglich, dass ein Gebäudenutzer zwei Stromversorger hat – den PV-Anlagenbetreiber und den normalen Stromversorger“ sagt Michael Vogtmann, Vorsitzender  der DGS Franken und Referent unter anderem der DGS-Solarakademie („Photovoltaik im Gebäude“, „PV-Strom im Mietshaus“, „Eigenstrom und Mieterstrom im Mehrfamilienhaus“ u.v.m.). Der Autor des Vertragsmusters samt Anwendungshinweise ist Peter Nümann, Rechtsanwalt bei NÜMANN+SIEBERT und ebenfalls Referent der DGS-Akademie („PV-Strom in Gemeinschaft“, „PV-Strom im Gewerbeareal“, „PV+Recht“). Das Gesetz hilft jetzt zusätzlich durch weitgehende Entlastung von den Lieferantenpflichten des EnWG.“ Für Wohnungseigentümergemeinschaften sei das Modell ebenfalls geeignet, sagt Nümann, der bei der DGS-Solarakademie am 10. und 17.Juni 2024 Webinare zur Einführung in das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudestromnutzung anbietet und dabei das Vertragsmuster „PV-Gebäudestrom“ erläutert. Ein weiteres Muster für die nötige Beschlussfassung in der WEG sei bereits in Arbeit.

    Bestellung Vertragsmuster "1f PV-Gebäudestrom"
    Webinar "PV-Gebäudestrom" am 10.06.2024 und 17.06.2024